brauch ein Jugendtreff eine Ausschankgenehmigung?

ab wann ist ein Jugendtreff ein Jugendtreff?

  1. Bauwagen, Hütte, Bushäusle, Schulhof - den Kasten Bier leisten wir uns gemeinsam
  2. Im Jugendtreff haben wir ein Getränkekässle und jeder der ne Cola trinkt gibt was dazu, damit wir wieder einkaufen können.
  3. unser Sozi meckert immer, wenn die Thekenkasse nicht stimmt und wir mal wieder zu wenig eingenommen haben.
  4. Wie jeder andere Verein im Dorf muss sich auch der Jugendclub e.V. durch gute Parties, attraktive Kneipenathmosphäre und günstige Bierpreise am Markt halten, die Mitgliederversammlung hat sich einstimmig gegen die Anhebung des Bierpreises zur Finanzierung der alljährlichen Kinderfreizeit ausgesprochen. Der Vorstand wurde beauftragt nach Fördermöglichkeiten zu suchen.
  5. der Bistrobereich im Jugendhaus Central wird inzwischen von der gemeinnützigen Jugend-mbH betrieben und entwickelte sich im letzten Jahr zu einem echten Jobmotor

und die Antwort auf meine Frage?

2 Responses to “brauch ein Jugendtreff eine Ausschankgenehmigung?”

  1. Der Leser Says:

    Schön dargestellte Abstufung - aber diese Abstufung ist nicht jedem geläufig. Schon gar nicht jedem Ordnugnsamtmitarbeiter und der hiesige sagt: Wenn Alk, dann Konzession. Das entbehrt nicht einer gewissen Logik, aber ich hätte gerne eine ‘Kommtdraufan-Lösung’. Wie sieht’s denn wo anders aus?

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